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Mitgliedsantrag

Die Mitgliedschaft (geregelt in §3 unserer Satzung) verlängert sich nach Ablauf von einem Jahr stillschweigend jeweils von Jahr zu Jahr. Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einmonatiger Frist zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden.
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Der Jahresbeitrag für die

Mitgliedschaft im Hauptverein beträgt zz.                  115 

und setzt sich zusammen aus:

Vereinsbeitrag fällig am 04.April                                     70 €                                                            

Kostenumlage fällig am 04.Juli                                       45 €  


Als Aufnahmegebühr sind einmalig zu zahlen              75 €

Mitglieder zwischen 21 und 25 Jahre können einen begründeten Antrag auf 50% Ermäßigung des Jahresbeitrages stellen.

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Mitglieder bis 21 Jahre                                                    10 €

Dieser Beitrag wird über die Abteilungsbeiträge der Jungschützen, BMZ, Bogen- und Schießsportabteilung entrichtet.

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Aktive Musiker der Buxtehuder Musikzüge sind vom Beitrag des Hauptvereins befreit.
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Zusätzlich -ohne Ausnahme- ist von allen Mitgliedern

ab 16 Jahren eine Neubaufinanzierung

in Höhe von jährlich                                                           30 € 

am 04.Dezember zu zahlen, befristet, bis der aufgenommene Kredit getilgt ist.

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Mitglieder zwischen 18 und 65 Jahren, so sie denn nicht ausschließlich musizieren oder anderweitig mehr als diese Stunden ehrenamtliche Arbeit für den Verein leisten, haben  innerhalb von zwei Jahren acht Stunden Arbeitsdienst  auf der Schießsportanlage zu leisten. Diese können alternativ mit 10 € pro Stunde abgegolten werden. Näheres siehe Vorstandsbeschluss vom 12.03.2013 / 19.03.2019
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Telefon  
 
 
 
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Abteilungsjahresbeiträge (zusätzlich zum Beitrag im Hauptverein):  
 
Buxtehuder Musikzüge monatliche Zahlungen:  
 

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